GANZHEITLICHES PFLEGELEITBILD

ZUR REHABILITATION ÄLTERER MENSCHEN

Das Konzept des ganzheitlichen Pflegeleitbildes des Hauses beinhaltet auch die Rehabilitation alternder, älterer Menschen. Es widmet sich der Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung körperlicher, geistiger und psychosozialer Fähigkeiten und Fertigkeiten mit dem Ziel, weitgehende Selbständigkeit im Alltag zu erreichen oder zu erhalten, wenn Behinderung und Pflegebedürftigkeit droht oder bereits eingetreten ist.

Die geriatrische Rehabilitation hat vorrangig aktivierenden, progressiven Charakter und bedient sich der ganzheitlichen Anregung, der Psychomotorik. Körperliche Bewegung in Verbindung mit geistiger und seelischer Anregung stärkt die Kompetenz des Bewohners in allen Bereichen der Wahrnehmung, sie bewirkt Wohlbefinden und Zufriedenheit im Alter.

Ein Mensch, der keine Lust mehr zum Leben hat, der hat auch keine Lust mehr, seine Beine zu bewegen. Vor den Beinen muß die Seele bewegt werden.
(Prof. Böhm)

Verantwortlich für die Pflege und Betreuung ist, neben der Haus- und Pflegedienstleitung, die jeweils für einen Pflegebereich (Gebäude) zuständige Bereichsleitung. Ihr steht ein Pflegeteam mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterschiedlicher Qualifikation und Ausbildung zur Seite.

Die Beachtung von Ganzheitlichkeit und Individualität des einzelnen Menschen sind, neben der Aktivierung der Bewohner, die Grundlage unserer Pflege und Betreuung. Vor, bzw. bei der Aufnahme wird eine Biographie der betroffenen Personen erstellt. Vom Bewohner selbst oder von seinen Angehörigen werden Hinweise auf das früher Erlebte, Beruf und Hobbys, Vorlieben und Abneigungen erbeten. So können wir in unserer Arbeit den Bezug zu früheren Aktivitäten und zum bisherigen Leben des neuen Bewohners herstellen.

Hierbei helfen uns eine moderne, speziell für das Haus Seniorenwohnen im Park angepasste elektronische Pflegedokumentation und Pflegeplanung sowie regelmäßige Übergaben und Dienstbesprechungen. Dies sind die Voraussetzungen für eine gezielte Aktivierung, die wir soweit möglich und erwünscht gewährleisten.

Die allgemeinen Pflegeleistungen

Dazu gehören je nach individueller Situation des Bewohners:

  • Hilfen bei der Körperpflege
  • Hilfen bei der Ernährung
  • Hilfen bei der Mobilität
  • Hilfen bei der persönlichen Lebensführung
  • Leistungen der sozialen Betreuung
  • Leistungen der medizinischen Behandlungspflege

Heil- und Hilfsmittel

Nach ärztlicher Verordnung und bei Vorliegen eines entsprechenden Vertrages mit den Pflege- und Krankenkassen können nachfolgend aufgeführte Leistungen im Rahmen der Möglichkeiten des Hauses erbracht oder vermittelt werden:
 
  • Ergotherapie
  • Logopädie
  • Physiotherapie
  • Massagen
  • Medizinische Bäder
  • Friseur- und Fußpflege

Pflegehilfsmittel sind gezielt einzusetzen zum Erhalt und zur Förderung einer selbständigen Lebensführung sowie zur Erleichterung der Pflege und Linderung der Beschwerden pflegebedürftiger Menschen.