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Gerne beraten und informieren wir Sie individuell und unverbindlich zu unseren günstigen Tarifen für einen Aufenthalt in unserem Haus, sei es zur Kurzzeitpflege, Tagesbetreuung oder zum vollstationären Aufenthalt. 
Da wir ein privat geführtes Seniorenheim sind, können wir Ihnen attraktive Pflegesätze bieten bei kompetenter und qualitativ hoher Leistung für Betreuung, Pflege und großzügigem, neu renoviertem Wohnangebot. Bitte vergleichen Sie unsere Pflegesätze.
Durch die Novellierung des Pflegestärkungsgesetzes sind die bisherigen 3 Pflegestufen ab 01.01.2017 in Pflegegrade 1-5 geändert worden. Der Eigenanteil ist für die Pflegegrade 2-5 für die Bewohner gleich. Gern informieren wir Sie unverbindlich individuell, welche Kosten auf Sie zukommen könnten.
 

Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI

Begrenzung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen

Die Leistungszuschläge, die die Pflegeversicherung nach § 43c SGB XI für Pflegebedürftige ab dem Pflegefrad 2 in vollstationären Pflegeeinrichtungen übernimmt, werden erhöht. Die Höhe der monatlichen Zuschläge ist dabei abhängig von der Verweildauer der Pflegebedürftigen in der vollstationären Pflege.
Zum 1. Januar 2024 wird der Anteil, den die Pflegeversicherung leistet,
- bei einer Verweildauer von 0 bis 12 Monaten von 5 % auf 15%,
- bei einer Verweildauer von 13 bis 24 Monaten von 25% auf 30%,
- bei einer Verweildauer von 25 bis 36 Monaten von 45% auf 50% und
- bei einer Verweildauer von mehr als 36 Monaten von 70% auf 75%  

des von der oder dem Pflegebedürftigen in der Pflegeeinrichtung zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen angehoben.


Der Leistungszuschlag wird in entsprechender Höhe zum Eigenanteil an den
pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Ausbildungsumlagen, die der
Pflegebedürftige zu zahlen hat, geleistet (Einrichtungseinheitlichereigenanteil).
Bei der Berechnung des Leistungszuschlages sind die Kosten für Unterkunft und
Verpflegung sowie die Investitionskosten nicht zu berücksichtigen, so dass diese in
voller Höhe von der pflegebedürftigen Person zu tragen sind.
 

Pflegesätze Seniorenwohnen im Park ab 1.01.2024.pdf


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